Erbrecht

Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen eines Verstorbenen übertragen wird und wie dies von statten geht.

Mit dem Erbfall tritt der Erbe oder die Erbengemeinschaft in die Rechtsnachfolge des Erblassers. Dabei kommt es zur Gesamtrechtsnachfolge, so dass neben allen Vermögenswerten auf den oder die Erben übergehen. Dazu gehören aber auch alle Verbindlichkeiten des Erblassers. Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einem Testament verfügen oder über einen Erbvertrag regeln. Errichtet der Erblasser keine solche letztwillige Verfügung, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Es empfiehlt sich grundsätzlich eine Beratung bei der Planung und Gestaltung der eigenen Erbfolge. Auch nach dem Eintritt eines Erbfalles ergeben sich häufig Fragen der Auseinandersetzung des Nachlasses.
 

Grundsätzlich beraten und betreuen wir Sie in folgenden Fragen:

  • Geltendmachung der Auskunftsansprüche gegen Nachlassbeteiligte
  • Vertretung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Interessenvertretung im Erbscheinverfahren
  • Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Ermittlung und Durchsetzung von Herausgabe- und Ausgleichsansprüche gegen Beschenkte
  • Regelungen der Nachlassverwaltung
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Regelungen der Testamentsvollstreckung
  • Berücksichtigung der Erbschaft- und Schenkungsteuer

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst insbesondere:

  • Gestaltung von Testamenten – Testament und Erbvertrag sind die beiden Möglichkeiten, die es Ihnen erlauben, die Erbfolge und Nachlassverteilung selbst zu bestimmen. Sie regeln mit einem Testament oder Erbvertrag Ihren letzten Willen nach Ihren Vorstellungen. Dazu gehören unter anderem folgende Möglichkeiten:
    • Vermächtnisse, Vorausvermächtnisse
    • Vor- und Nacherbschaft
    • Schenkungen
    • Stiftungen
    • Testamentsvollstreckung
    • lebzeitige Übertragungen, z. B. von Familiengrundbesitz
    • gemeinschaftliches Testament (Ehegattentestament)
    • Optimierung von Erbschaft- und Schenkungsteuer, um Vermögenswerte unabhängig vom Freibetrag zu übertragen.

Geltendmachung von Pflichtteilsrechten:

  • Als Pflichtteil steht dem Berechtigten grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Dieser Anspruch ist auf eine Geldzahlung gegen die Erben gerichtet. Hat der Erblasser das Erbe durch lebzeitige Schenkungen minimiert, so kann den Pflichtteilsberechtigten ein Pflicht­teils­ergänzungs­anspruch gegen den Beschenkten zustehen. Wechsel­seitig kann eine Belastung der Erben durch die Entstehung unerwünschter Pflichtteilsansprüche vermeiden werden.Unsere Tätigkeit beinhaltet unter anderem folgende Optionen:
    • Auskunftsansprüche des Pflichtteilsberechtigten gegen die Erben
    • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
    • Abwehr und Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
    • Erstellung von Nachlassverzeichnissen für die Erben
    • Wertermittlungen zu Nachlassgegenständen

Anschrift

Rechtsanwälte & Notar
Dr. Bergner, Hagedorn & ­Schindewolf

Reichensächser Str. 19
37269 Eschwege

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