
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt dieTätigkeitender staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich somit mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
Das Verwaltungsrecht ist damit das Gegenstück zum Staatsrecht –welches die Tätigkeit der Staatsorgane auf Ebene von Bund und Ländern regelt.
Die staatliche Gewalt wird – wie es des Grundgesetzes (GG) vorgibt – dreigeteilt ausgeübt. Sie gliedert sich in Gesetzgebung (Legislative), Rechtsprechung (Judikative) und Ausführung (Exekutive). Die Ausführung von Gesetzen und sonstigen Normen geschieht bei Bund, Ländern und Kommunen (Kreis, Städte und Gemeinden) durch Behörden.
Die Verwaltung ist dabei nicht bloß als Normenvollzug zu verstehen. Sie umfasst vielmehr auch die Gestaltung des Soziallebens durch die Umsetzung abstrakter Normen in konkreten Einzelfallentscheidungen und die Daseinsvorsorge im öffentlichen Interesse.
Die öffentliche Verwaltung kann im Rahmen von Eingriffsverwaltung und/oder Leistungsverwaltung in das Leben der Menschen und deren Rechte eingreifen. Eingriffe sind dabei alle Handlungen des Staates, die die Rechte Einzelner verletzen und deren rechtliche oder faktische Position beeinträchtigen (z.B. im Abgabenrecht). Leistungen sind demgegenüber Personen oder Firmen begünstigende Geld- oder Sachleistungen, die deren Position verbessern (z.B. im Subventionsrecht).
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Beratung und Betreuung in folgenden Rechtsgebieten:
- Abgabenrecht
- Baurecht
- Beamtenrecht
- Energierecht
- Europarecht
- Fischerei- und Jagdrecht
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Landwirtschaftsrecht
- Lebensmittelrecht
- Medienrecht undPresserecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Sozialrecht
- Steuerrecht
- Telekommunikationsrecht
- Tierrecht
- Umweltrecht
- Verfassungsrecht
- Vergaberecht
- Verkehrsrecht
- Verwaltungsverfahrensrecht