
Strafrecht
Rechtsanwältin Désirée Hagedorn ist Ihnen beim Thema Strafrecht bundesweit gerne behilflich.
Hierzu zählen u.a. Fragen/ Probleme des Ermittlungsverfahrens, der Anklage und des Hauptverfahrens, des Strafbefehlsverfahrens, des Haftbefehls, der Haftprüfung, der Vernehmung, der Festnahme, der Durchsuchung, der Jugendstrafe sowie der Bewährung.
Im Strafrecht gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! „
Weder als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, noch zu späterem Zeitpunkt als Angeklagter, sind Sie verpflichtet, Angaben zu dem, Ihnen zur Last gelegten Sachverhalt zu machen. Nach Mandatierung und Prüfung der Sachlage, nehme ich regelmäßig Akteneinsicht und erarbeite dann die für Sie passende Verteidigungsstrategie. Oftmals lässt sich bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung erreichen.
Bei komplexen Sachverhalten und schweren Straftaten kommt eine Beiordnung im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Betracht.
Die Erstattung von Strafanzeigen oder Einlegen eines Einspruchs gegen einen gegen Sie erlassenen Strafbefehls gehört ebenfalls zum strafrechtlichen Tätigkeitsbereich.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.