
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts ist heute in erster Linie das Handelsgesetzbuch (HGB), welches am 01.01.1900 gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB in Kraft trat. Zum Handelsrecht zählen aber auch Nebengesetze, wie z.B. das Wechsel- oder Scheckgesetz, Kreditwesengesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, etc. Das Gesellschaftsrecht als weiteres Rechtsgebiet prägt vornehmlich die Rechtsformenwahl der Unternehmen. In gewissem Maße wird das Handelsrecht sogar durch Handelsgewohnheitsrecht und Handelsbräuche bestimmt. Zusätzlich gelten im Handelsrecht viele internationale Vereinbarungen. Die Vorschriften des (BGB) gelten für den Kaufmann nur nachrangig, d.h. die Rechtsnormen des HGB gehen dem BGB als spezielle Regelungen vor.
Unternehmen und mittelständische Betriebe sehen sich heute einer Vielzahl an rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gegenüber. Bereits das deutsche Gesellschaftsrecht bietet durch die Wahlmöglichkeiten zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften Raum für die Verwirklichung verschiedenster Geschäftsmodelle (Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH, Aktiengesellschaft – AG, eingetragene Genossenschaft – eG, Offene Handelsgesellschaft – OHG, Kommanditgesellschaft – KG, Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR, etc.). Die wachsende Bedeutung des EU-Rechts erschließt darüber hinaus neue Rechtsformen (z. B. Societas Europaea, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung), neue Märkte und neue Kooperationsmöglichkeiten.
Wir beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir stehen Ihrem Unternehmen von der Gründung an permanent mit Rat und Tat zur Seite und können Sie auch direkt in Ihrem Unternehmen vor Ort beraten.
Unser Tätigkeitsspektrum umfasst:
- Gründung von Gesellschaften
- Umwandlung von Gesellschaften nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG)
- Regelung von Unternehmensnachfolgefragen
- Gestaltung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen
- Offenlegungspflichten zum elektronischen Bundesanzeiger
- Regelungen von Gesellschafterwechseln
- Ausschluss von Gesellschaftern
- Begleitung bei der Liquidation einer Gesellschaft
- Streitigkeiten bei Liquidation und Auseinandersetzung einer Gesellschaft
- Handelsvertreterverträge