Notar
Der Notar ist eine Person, die Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften, Tatsachen, Beweisen und Unterschriften vornimmt. Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. Den Notar kennzeichnen folgende Attribute:
- Unparteilichkeit – Notare stehen als unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.
- Verschwiegenheit – Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.
- Modernität – Notare nehmen eine Vorreiterrolle im elektronischen Rechtsverkehr ein. Qualifizierte elektronische Signaturen mit Notarattribut genießen inzwischen das gleiche Vertrauen wie Notarsiegel mit der eigenhändigen Unterschrift der Amtsperson.
- Sicherheit – Die notarielle Urkunde – mit Brief und Siegel – ist der Inbegriff für Rechtssicherheit. Das Vertrauen, das ihr im Rechtsverkehr entgegengebracht wird, hat einen Ursprung: die Sorgfalt der Notare.
Der Notar und sein Mitarbeiterteam schaffen eine rechtliche Ordnung für persönliche und geschäftliche Beziehungen. Der Notar gestaltet Recht und ist dabei dem wirtschaftlichen und technologischen Fortschritt, der rechtlichen und gesellschaftlichen Tradition sowie den öffentlichen Belangen des Gemeinwesens in gleicher Weise verpflichtet.
Sollten Sie nicht mobil sein, so können Sie mit uns auch Termine bei Ihnen zu Hause ausmachen.
Notariellen Rat und notarielle Vertragsgestaltungen können sich auf vielen Gebieten ergeben. Typische Bereiche notarieller Amtstätigkeiten sind:
- Verkauf und Übertragung von Grundstücken
- Gründung, Umstrukturierung und Umwandlung von Gesellschaften, Registereintragungen
- Testamenten und Erbverträgen, Nachlassverzeichnissen, Erbscheinanträge
- Schenkungsverträgen
- Eheverträge, Scheidungsfolgenverträge
- Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Generalvollmachten, Patientenverfügungen
Der Notar ist heute vor allem ein kompetenter Dienstleister in Sachen Recht. Rechtsrat und Vertragsgestaltung berücksichtigen nicht nur die wirtschaftlichen Zusammenhänge, sondern sind vor allem praktikabel und konfliktvermeidend.
Wir beraten jedoch nicht nur rund um die Beurkundung und sorgen für eine möglichst rasche Abwicklung. Wir erteilen auch allgemeinen Rechtsrat, erstellen juristische Gutachten, prüfen Vertragsentwürfe und vermitteln in Konfliktsituationen.